21. Die Lafayette-Verfassung
| VERFASSUNG
: Das
Staatssekretariat, das sich um die Exekutive, den Kongreß, der
sich um die Legislative, und die Magistratur, die sich um die Judikative
kümmert. Das Territorium ist durch eine Armee geschützt, die aus Berufssoldaten-Bürgern besteht und im Krisenfall aus Milizen. Die öffentliche Ordnung ist in gleicher Weise durch Bürger geschützt, die ihre Berufe behalten. Die Lösung von juristischen Angelegenheiten ist nicht durch die Garanten der Ordnung, sondern durch die Magistratur organisiert. Schließlich behandelt eine medizinische Versorgung, aus Diplom-Medizinern bestehend, die Bevölkerung kostenlos. Eine Arbeitskoordinierungsabteilung dient dazu, die An- und Abbauflächen der Rohstoffe und die Manufrakturen, in Abhängigkeit der Bedürfnisse der Bevölkerung des Staates, aufeinander abzustimmen. Die hohen Verantwortlichen dieser Abteilung bekommen ein festes Gehalt und sind nicht Herrscher sämtlicher erwirtschafteten Gewinne aller Arbeiter. Es ist also die Regierung, sprich die Repräsentanten des gesamten Volkes, die entscheidet was wo zu reinvestieren ist. Die Bürger haben kostenlosen Zugang zur Bildung und zur Information, die in einem Geiste der Laizität und Unparteilichkeit verbreitet wird. Weiterhin finanziert der Staat die wissenschaftliche Forschung, damit die Gesellschaft durch technischen Fortschritt ständig verbessert wird. Für alle jenen, die denken kein Talent dazu zu besitzen, in die patriotisch geführte Arbeit zu investieren, oder in den Bildungs- oder Sicherheitssektor, gibt es einen Raum : Die "Selbständigkeit" unterliegt jedoch zwei Steuern, um die kostenlose Bildung, Sicherheit und die Unparteilichkeit der Regierung abzusichern. Die
erste : Die "Solidaritätssteuer", die auf jede
in Richtung des freien Unternehmertums gehende Bankbewegung angewendet
wird. |
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| Präsident der Republik : Bürger Lafayette |
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| Jahr 0 der Universellen Republik (1792) |