5. Die Arbeit
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Man unterscheidet zwei Kategorien von Arbeitern: Die Co-Arbeiter die sich die Arbeit und also auch den Ertrag teilen, indem sie an der Regierung oder den drei ersten Ministerien (Bildung, Sicherheit, Produktion) teilhaben. Dies sind die Angestellten eines Systems mit hochgesetzten Zielen, in dem sie in Abhängigkeit ihrer Arbeitsbereitschaft bezahlt werden. Die Arbeitszeiten sind variabel, die Norm liegt bei 250 Tagen pro Jahr a 2,5 dTage (6 Stunden). Aber die zusätzlichen Arbeitstage gestatten eine außergewöhnliche Erhöhung des Einkommens. In den Fabriken arbeitet, tags wie nachts, der größte Teil der Angestellten in Vierteltagen (in 4 rotierenden Gruppen). In aller Regel gönnt sich der Durchschnittsarbeiter zwei Tage pro Dekade zum Ausruhen. |
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Die Selbständigen sind quasi alle Mitglieder des vierten Ministerium (Unterhaltung). Sie sind ihre eigenen Chefs und ihr Einkommen ist von ihren Fähigkeiten abhängig. Sie haben das Recht anzustellen, müssen Gebühren bezahlen, wenn sie die Patente des Produktionsministeriums nutzen, und Geldstrafen, wenn sie das Gesetz durchbrechen. (Bermerkt sei, daß es eine Verwaltung im Unterhaltungsministerium gibt, die von der Regierung geführt wird und die Karten der Selbständigkeits-Erlaubnis vergibt.) Die Rente: Die Pensions-Rente: Nach 35 Jahren Lohn hat ein Co-Arbeiter das Recht auf eine zehnjährige Pension, deren Höhe der Durchschnitt des Lohns der 35 Jahre ist (ohne Zusatzarbeitstage). Die Selbständigen haben keinen "Lohn" und profitieren also auch nicht von diesem System. Die Spar-Rente: Sobald ein Arbeiter seinen ersten Lohn erhält, kann er eine Spar-Rente eröffnen. Das auf dieses Sparkonto eingezahlte Geld ist jeweils für 5-Jahres-Abschnitte gesperrt. Die Zinshöhe der Spar-Rente ist höher als auf einem herkömmlichen Sparbuch. Die Spar-Rente ist für alle Arbeiter offen, seien sie Co-Arbeiter oder Selbständige. |